Zuschuss bei Umzug: Wann ist das möglich?
Wann ist ein Umzugskostenzuschuss möglich? Was ist bei der Beantragung zu beachten? Ein Umzug ist oft nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung.
Gerade in besonderen Lebenssituationen – zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen – gibt es jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Umzug zu beantragen. Eine solche Unterstützung kann die Kosten spürbar senken und Ihnen den Weg in ein neues, passendes Zuhause erleichtern.
AXA: Ihr verlässlicher Umzugspartner
Als erfahrenes Umzugsunternehmen wissen wir, wie komplex ein Seniorenumzug oder ein Umzug für pflegebedürftige Personen sein kann. Neben dem reibungslosen Transport unterstützen wir Sie auf Wunsch bei allen organisatorischen Schritten, vom Kostenvoranschlag für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung oder auch das Jobcenter bis zur Beratung rund um Ihren Antrag auf Umzugskostenzuschuss. Wir planen Ihren Wohnungswechsel professionell und berücksichtigen dabei alle individuellen Bedürfnisse. Kurz: Ob Umzug ins Pflegeheim, Umbau für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder europaweiter Standortwechsel: Wir sind in jeder Lebenssituation tatkräftig für Sie da.
Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss zum Umzug möglich ist, welche Stellen zahlen und worauf Sie bei der Antragsstellung achten müssen.
- Beratung zu allen Anforderungen und Fördermöglichkeiten beim Umzug
- Erstellung von Kostenvoranschlägen für die Antragstellung
- Organisation und Durchführung des kompletten Umzugs samt Umbauten
- Termintreue, Transparenz und persönliche Betreuung
Kurz & knapp: Zuschuss zum Umzug
- Eine Kostenübernahme oder ein Zuschuss zu einem Umzug kommt vor allem für pflegebedürftige Menschen in Frage. Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro.
- Auch die Kosten für einen Umzug wegen Arbeitsaufnahme können vom Jobcenter oder der Rentenversicherung bezuschusst werden. Und nicht zuletzt übernimmt das Sozialamt bei Bedürftigkeit notwendige Umzugskosten auf Antrag.
- Wichtig: Damit Sie Ihren Anspruch sichern, muss der Antrag in der Regel vor dem Umzug in die neue Wohnung gestellt werden. Eine Bestätigung der zuständigen Stelle (z. B. Pflegekasse, Sozialamt, Jobcenter oder Krankenkasse) ist erforderlich.
Wann kann ein Umzug für Pflegebedürftige nötig sein?
Pflegebedürftige Menschen müssen oft ihre Wohnsituation anpassen, um weiter ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, beispielsweise um:
- ein seniorengerechtes, barrierefreies Wohnumfeld zu schaffen
- die Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste zu erleichtern
- den Umzug in eine für den Pflegegrad geeignete Wohnung oder ein Pflegeheim zu ermöglichen
- die selbstständige Lebensführung zu erhalten
Gemäß Sozialgesetzbuch ist ein Zuschuss zu den Umzugskosten dann möglich, wenn der Standortwechsel eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes darstellt.
Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss zum Umzug?
- Personen mit Pflegestufe (ab Pflegegrad 1), bei denen der Umzug medizinisch oder pflegerisch notwendig ist, also dazu dient, die Pflege zu erleichtern oder die Selbstständigkeit zu erhalten. Hier greift §40, Abs. 4, SGB XI
- Bürgergeldempfänger, bei denen ein Umzug der Aufnahme einer Arbeit dient. Hier greift § 22, Abs.6, SGB II
- Sozialhilfeempfänger, bei denen ein Umzug nach individueller Prüfung als notwendig anerkannt wurde. Hier greift § 22 SGB XII
Wir bieten spezielle Umzugslösungen für Senioren an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:
Welche Stellen zahlen Zuschüsse – und wofür?
- Pflegekasse: Für medizinisch oder pflegerisch notwendige Umzüge
- Krankenkasse: Für bestimmte Umbaumaßnahmen
- Sozialamt: Bei Bedürftigkeit, nach individueller Prüfung
- Rentenversicherung: Bei berufsbedingtem Umzug
- Jobcenter: Bei Arbeitsaufnahme
Pflegekasse & Wohnumfeld-Verbesserung:
Die Pflegekassen können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Kostenzuschuss von bis zu 4.180 € pro Person gewähren. Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen, erhöht sich die Höhe des Betrags entsprechend. Dazu zählen auch bestimmte Umbaumaßnahmen, wenn diese die Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung sichern.
Kalkulieren Sie ihr Umzugsvorgaben schnell mit Hilfe unseres Umzugsrechners.
Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?
- Der Antrag muss in der Regel vor Beginn des Umzugs gestellt werden
- Hierfür sollten Sie ein ärztliches Attest oder den Pflegegradnachweis bereithalten
- In der Regel ist ein Kostenvoranschlag eines Umzugsunternehmens nötig
- Schriftliche Genehmigung abwarten, bevor Sie mit dem Umzug loslegen
Häufige Fragen
Wie oft kann man einen Zuschuss zum Umzug beantragen?
Ein Kostenzuschuss kann mehrfach beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erneut erfüllt sind. Gründe können zum Beispiel ein weiterer notwendiger Umzug aus gesundheitlichen Gründen, ein berufsbedingter Wohnortwechsel, ein veränderter Pflegegrad oder eine verbesserte Wohnform (Barrierefreiheit) sein. Jeder Antrag muss gut begründet und vor Durchführung des Umzugs genehmigt werden.
Gibt es auch Geld für private Helfer?
Ja, in bestimmten Fällen können Kosten für private Helfer übernommen werden, wenn diese im Antrag angegeben und die Notwendigkeit begründet wird. Häufig ist eine vorherige Absprache mit der Pflegekasse oder dem Kostenträger erforderlich. Wichtig sind Nachweise wie Quittungen oder schriftliche Bestätigungen. So wird sichergestellt, dass die Kosten anerkannt und erstattet werden können.
Was ist, wenn der Antrag abgelehnt wird?
Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Bedarf ausführlich, legen Sie ärztliche Atteste, Pflegegutachten oder Fotos der Wohnsituation bei. Ziehen Sie bei Bedarf Pflegeberater, Sozialdienste oder einen Rechtsbeistand hinzu. Diese Unterstützung erhöht die Chancen auf Erfolg, da die Argumentation gegenüber der Pflegekasse fundierter und nachvollziehbarer wird.
Was gilt bei Dringlichkeit und Eilfällen?
Bei dringenden Fällen sollten Sie Kostenträger wie die Pflegeversicherung sofort informieren und den Eilfall nachweisen, beispielsweise durch ein ärztliches Attest. In solchen Situationen sind beschleunigte Genehmigungsverfahren oder vorläufige Lösungen möglich, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. So können notwendige Maßnahmen, wie Umzug oder Wohnraumanpassung, ohne lange Wartezeiten umgesetzt werden.
Zuschuss zum Umzug?
Gerade bei der Antragsstellung und der Begründung der Notwendigkeit sind Experten eine wertvolle Unterstützung. Sie kennen die Anforderungen der Pflegekassen oder des Sozialamts, helfen Ihren Anspruch auf Bezuschussung korrekt gemäß Sozialgesetzbuch zu begründen, Fehler zu vermeiden und die Genehmigung Chancen zu erhöhen. Fragen Sie deshalb am besten zuerst beim Pflegedienst, Pflegeberater oder dem Sozialdienst nach!
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