Zuschuss bei Umzug: Wann ist das möglich?

Ihre Chance auf finanzielle Entlastung

Wann ist ein Umzugskostenzuschuss möglich? Was ist bei der Beantragung zu beachten? Ein Umzug ist oft nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern auch eine erhebliche finanzielle Belastung.

Gerade in besonderen Lebenssituationen – zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit oder gesundheitlichen Einschränkungen – gibt es jedoch die Möglichkeit, einen Zuschuss zum Umzug zu beantragen. Eine solche Unterstützung kann die Kosten spürbar senken und Ihnen den Weg in ein neues, passendes Zuhause erleichtern.

AXA: Ihr verlässlicher Umzugspartner

Als erfahrenes Umzugsunternehmen wissen wir, wie komplex ein Seniorenumzug oder ein Umzug für pflegebedürftige Personen sein kann. Neben dem reibungslosen Transport unterstützen wir Sie auf Wunsch bei allen organisatorischen Schritten, vom Kostenvoranschlag für die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung oder auch das Jobcenter bis zur Beratung rund um Ihren Antrag auf Umzugskostenzuschuss. Wir planen Ihren Wohnungswechsel professionell und berücksichtigen dabei alle individuellen Bedürfnisse. Kurz: Ob Umzug ins Pflegeheim, Umbau für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder europaweiter Standortwechsel: Wir sind in jeder Lebenssituation tatkräftig für Sie da.

Lesen Sie hier, unter welchen Voraussetzungen ein Zuschuss zum Umzug möglich ist, welche Stellen zahlen und worauf Sie bei der Antragsstellung achten müssen.

Alle Services aus einer Hand

Kurz & knapp: Zuschuss zum Umzug

Wann kann ein Umzug für Pflegebedürftige nötig sein?

Pflegebedürftige Menschen müssen oft ihre Wohnsituation anpassen, um weiter ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, beispielsweise um:

Gemäß Sozialgesetzbuch ist ein Zuschuss zu den Umzugskosten dann möglich, wenn der Standortwechsel eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes darstellt.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss zum Umzug?

Wir bieten spezielle Umzugslösungen für Senioren an. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Welche Stellen zahlen Zuschüsse – und wofür?

Pflegekasse & Wohnumfeld-Verbesserung:

Über 4.000 Euro möglich

Die Pflegekassen können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen einen Kostenzuschuss von bis zu 4.180 € pro Person gewähren. Wohnen mehrere pflegebedürftige Menschen zusammen, erhöht sich die Höhe des Betrags entsprechend. Dazu zählen auch bestimmte Umbaumaßnahmen, wenn diese die Pflege erleichtern oder die selbstständige Lebensführung sichern.

Kalkulieren Sie ihr Umzugsvorgaben schnell mit Hilfe unseres Umzugsrechners.

Was ist bei der Antragsstellung zu beachten?

Häufige Fragen

Ein Kostenzuschuss kann mehrfach beantragt werden, wenn die Voraussetzungen erneut erfüllt sind. Gründe können zum Beispiel ein weiterer notwendiger Umzug aus gesundheitlichen Gründen, ein berufsbedingter Wohnortwechsel, ein veränderter Pflegegrad oder eine verbesserte Wohnform (Barrierefreiheit) sein. Jeder Antrag muss gut begründet und vor Durchführung des Umzugs genehmigt werden.

Ja, in bestimmten Fällen können Kosten für private Helfer übernommen werden, wenn diese im Antrag angegeben und die Notwendigkeit begründet wird. Häufig ist eine vorherige Absprache mit der Pflegekasse oder dem Kostenträger erforderlich. Wichtig sind Nachweise wie Quittungen oder schriftliche Bestätigungen. So wird sichergestellt, dass die Kosten anerkannt und erstattet werden können.

Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Begründen Sie Ihren Bedarf ausführlich, legen Sie ärztliche Atteste, Pflegegutachten oder Fotos der Wohnsituation bei. Ziehen Sie bei Bedarf Pflegeberater, Sozialdienste oder einen Rechtsbeistand hinzu. Diese Unterstützung erhöht die Chancen auf Erfolg, da die Argumentation gegenüber der Pflegekasse fundierter und nachvollziehbarer wird.

Bei dringenden Fällen sollten Sie Kostenträger wie die Pflegeversicherung sofort informieren und den Eilfall nachweisen, beispielsweise durch ein ärztliches Attest. In solchen Situationen sind beschleunigte Genehmigungsverfahren oder vorläufige Lösungen möglich, um schnelle Hilfe zu gewährleisten. So können notwendige Maßnahmen, wie Umzug oder Wohnraumanpassung, ohne lange Wartezeiten umgesetzt werden.

Zuschuss zum Umzug?

Am besten beraten lassen!

Gerade bei der Antragsstellung und der Begründung der Notwendigkeit sind Experten eine wertvolle Unterstützung. Sie kennen die Anforderungen der Pflegekassen oder des Sozialamts, helfen Ihren Anspruch auf Bezuschussung korrekt gemäß Sozialgesetzbuch zu begründen, Fehler zu vermeiden und die Genehmigung Chancen zu erhöhen. Fragen Sie deshalb am besten zuerst beim Pflegedienst, Pflegeberater oder dem Sozialdienst nach!

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